Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der academiaplus.eu veröffentlichten Webseite der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem unabhängigen BITV 2.0-Test, der im Juli 2020 durchgeführt wurde.

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Anforderungen der WCAG 2.1 sind noch nicht vollständig umgesetzt:

 

WCAG 2.1

Nutzung mit eingeschränktem Sehvermögen bzw. ohne Farbwahrnehmung

Nutzung ohne Sehvermögen

Nutzung mit eingeschränkter Handhabung oder Kraft

Nutzung ohne bzw. mit eingeschränktem Hörvermögen

Nutzung mit kognitiven Einschränkungen

Textalternativen (1.1)  

teilweise vereinbar

teilweise vereinbar

teilweise vereinbar

vereinbar

teilweise vereinbar

Zeitbasierte Medien (1.2)

teilweise vereinbar

teilweise vereinbar

vereinbar

teilweise vereinbar

teilweise vereinbar

Anpassbarkeit (1.3)

teilweise vereinbar

teilweise vereinbar

vereinbar

vereinbar

teilweise vereinbar

Unterscheidbarkeit (1.4)

teilweise vereinbar

teilweise vereinbar

teilweise vereinbar

vereinbar

teilweise vereinbar

Tastaturerreichbarkeit (2.1)

vereinbar

teilweise vereinbar

teilweise vereinbar

vereinbar

vereinbar

Navigierbarkeit (2.4)

teilweise vereinbar

teilweise vereinbar

teilweise vereinbar

vereinbar

teilweise vereinbar

Eingabemodalitäten (2.5)

vereinbar

vereinbar

teilweise vereinbar

vereinbar

teilweise vereinbar

Lesbarkeit (3.1)

vereinbar

teilweise vereinbar

vereinbar

vereinbar

teilweise vereinbar

Vorhersehbarkeit (3.2)

teilweise vereinbar

teilweise vereinbar

teilweise vereinbar

vereinbar

teilweise vereinbar

Kompatibilität (4.1)

vereinbar

teilweise vereinbar

vereinbar

vereinbar

vereinbar

 

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 15.09.2020 erstellt und zuletzt aktualisiert.

 

Barrieren melden: Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sie möchten uns bestehende Barrieren auf unseren Webseiten melden? Oder Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten?

Nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Post-Anschrift

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Regensburger Straße 104

90478 Nürnberg

 

Telefonnummern

Für Arbeitnehmer: 0800 4 5555-00 (kostenfrei)

Für Arbeitgeber: 0800 4 5555-20 (kostenfrei)

 

Gebärdentelefonie und Schrifttelefonie

Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gibt es das kostenlose Servicetelefon für Hörgeschädigte.

 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

 

Anforderungen an barrierefreie Angebote nach WCAG 2.1

1.1 Textalternativen: Für Nicht-Text-Inhalte stehen aussagekräftige Textalternativen zur Verfügung.

1.2 Zeitbasierte Medien: Für zeitbasierte Medien (wie Videos) stehen Alternativen (wie Untertitel und Audiobeschreibungen) zur Verfügung.

1.3 Anpassbarkeit: Die Inhalte können auf verschiedene Arten dargestellt werden, ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen.

1.4 Unterscheidbarkeit: Die Inhalte sind leicht zu sehen oder zu hören.

2.1 Tastaturerreichbarkeit: Alle Funktionalitäten sind per Tastatur zugänglich.

2.2 Ausreichend Zeit: Für die Inhalte steht den Benutzenden ausreichend Zeit zur Verfügung, um diese zu lesen und zu benutzen.

2.3 Krampfanfälle und körperliche Reaktionen: Die Inhalte sind so gestaltet, dass sie nicht zu Anfällen führen können.

2.4 Navigierbarkeit: Benutzenden stehen ausreichen Mittel zur Verfügung, um zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden.

2.5 Eingabemodalitäten: Für die Funktionen stehen Eingabealternativen zur Verfügung.

3.1 Lesbarkeit: Die Inhalte sind gut lesbar und gut verständlich.

3.2 Vorhersehbarkeit: Die Inhalte verhalten sich vorhersehbar.

3.3 Eingabehilfen: Die Fehlervermeidung und -korrektur wird ausreichend unterstützt.

4.1 Kompatibilität: Die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken ist gegeben.